Landratten Set Brombeere, Haselnuss und exotische Fruchtbombe 200ml

inkl. MwSt., zzgl. Versand

Kostenloser Versand für Bestellungen aus dem Inland ab 100 €

Lieferzeit 3 - 6 Werktage

Für alle Piraten die gerne jeder Landratte ein Zuhause geben wollen. In diesem Set ist jede Landratte vertreten. 
 

Der neue Rum-Likör in der coolen giftgrünen Apothekerflasche. 
Die Landratte gibt es in drei leckeren Sorten. Mit der weißen Kappe gibt es den fruchtig-süßen Rum-Likör mit Brombeergeschmack. 

Mit der durchsichtigen Kappe gibt es den herrlich haselnussigen Rum-Likör - süß und nussig zugleich. 

Mit der gelben Kappe gibt es eine megaaaa exotische Fruchtbombe als Rum-Likör. 

Produktinformationen

Mit einem Alkoholgehalt von 30% hat die Whydah Landratte eine ganz leichte alkoholische Schärfe. 

Brombeere: Es überwiegt der leckere fruchtige Geschmack von Brombeere. Das Ganze wird verfeinert durch einen leichten Hauch Vanille und einer süßen Heidelbeer-Note.
 

Haselnuss: Es überwiegt der leckere nussige Geschmack von Haselnuss. Das Ganze wird verfeinert durch einen leichten Hauch von Kastanie. 

Exotische Fruchtbombe: Der Rum-Likör vereint diverse exotische Früchte - von Drachenfrucht, Guave über Sternfrucht bis hin zu Pfirsich. Er schmeckt leicht süß und bombastisch fruchtig. 

Inhalt und Literpreis

Created with Sketch.

3 x 200ml
70,-€ pro Liter bei einem Bundlepreis von 42,-€ 

Produktdetails

Created with Sketch.

Frisch.
Fruchtig.
Frech. 
Der Paradiesvogel unter den Rum Likören. 
  
Komm mit auf eine Reise in eine traumhafte Welt mit tiefblauen Meeren, langen Stränden und spüre die Sonne auf der Haut.  
 
Schmecke die Südsee und lass deine Hausbar mit der tollen giftgrünen Apothekerflasche leuchten.

Besonderheiten

Created with Sketch.

Kein Verkauf an Personen unter 18 Jahren!
 
 Jugendschutzgesetz (JuSchG) §9 Alkoholische Getränke 

 

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1.Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,2.andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat 1.an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder2.in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.