Kleiner Piratenschatz - 200ml Rum-Likör
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Ein cooles kleines Bundle für alle Piraten!
Erhalte eine Flasche Whydah Trade Rum-Likör 200ml nach Wahl und zwei Piratenbecher 2.0 neon im Set.
Produktinformationen
Entscheide selbst welchen leckeren Rum-Likör Du gemeinsam mit Deinem Lieblingspiraten trinken möchtest!
In diesem coolem Bundle erhälst du eine kleine 200ml Flasche Deiner Wahl inklusive zwei Black Sam Piratenbecher 2.0 zu einem Knallerpreis!
Inhalt und Literpreis
Whydah Trade Rum-Likör
200ml
1l = 75,-€
Black Sam:
200ml
35%
Mit Farbstoff
1l = 75,-€
Pirate Pudding
200ml
30 % vol.
1l = 75,- €
Crazy Coconana
200ml
30 % Vol.
1l =75,-€
Produktdetails
Whydah Trade:
Frisch.
Durch einen Hauch von Minze erhält Dein Rum-Likör seine Frische im Geschmack.
Fruchtig.
Die tropische Ananas verleiht ihm
seine unverwechselbare und fruchtige Note.
Frech.
Abgerundet durch einen Spritzer frecher Zitrone erhält Dein Rum-Likör sein einzigartiges Finish.
Black Sam:
Der Rum-Likör des Captains "Black Sam" ist einzigartig im Geschmack.
Durch seine Verbindung von Lakritz, Schokolade und Mandel hat man das Gefühl auf dem Jahrmarkt zu sein und einen Salmiak-Lolli zu trinken. Abgefahren und wirklich anders!
Und das Beste - er schmeckt sogar, wenn man Lakritz nicht mag.
Ein cooles Etikett mit goldener Heißfolie auf der typischen Whydah Apothekerflasche runden seine Gesamterscheinung ab.
Piratenschatz in Sicht!
"Shake it Captain" und verwandle dein schwarzes Getränk in etwas Gold Glitzerndes.
Sweet Poison:
Fruchtig leckerer giftgrüner Apfel in der typischen Whydah Apothekerflasche.
"Shake it Pirate"
Genieße den süßen Rum-Likör am besten pur - sein Geschmack erinnert an Urlaub durch die fruchtige Note der Ananas und Kiwi.
Besonderheiten
Kein Verkauf an Personen unter 18 Jahren!
Jugendschutzgesetz (JuSchG) §9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1.Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,2.andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendlicheweder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat 1.an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder2.in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.