3er Tiki-Po Aloha Partyschnaps

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Der Tiki-Po Aloha Partyschnaps.

Als Party-Set in allen drei Geschmacksrichtungen: 

Tiki One - frische Kiwi

Tike Two - fruchtige Papaya

Tiki Three - freche Guave / Ananas 
 

Das Tiki-Po Partytrio in einem Set. 


Inhalt und Literpreis

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Drei mal 700ml Partyschnaps im überdimensionalen Flachmann mit 15% Alkohalgehalt.

Literpreis 19,86€  (bei einem Preis von 13,90€ pro Flasche) 

Produktdetails

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Der Tiki-Po Aloha Partyschnaps.

Erhältlich in drei unterschiedlichen Geschmacksrichtungen:

Tiki One - frische Kiwi

Tike Two - fruchtige Papaya

Tiki Three - freche Guave / Ananas 


Hier bekommt ihr alle drei Sorten im Set. 

Besonderheiten

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Kein Verkauf an Personen unter 18 Jahren!

Jugendschutzgesetz (JuSchG) §9 Alkoholische Getränke


(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1.Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,2.andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendlicheweder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat 1.an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder2.in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.