Whydah Sweet Poison 700ml
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Der süße Rum-Likör auf Apfelbasis zeigt in seiner Verbindung mit Ananas und Kiwi, wie fruchtig frech das Leben schmeckt.
"Shake it Pirate" und du erlebst eine glitzernde Überraschung.
Vor allem als Shot überzeugt der giftgrüne Rum-Likör - nicht nur im Sommer ein Genuss.
Produktinformationen
Fruchtig leckerer giftgrüner Apfel in der typischen Whydah Apothekerflasche.
"Shake it Pirate"
Genieße den süßen Rum-Likör am besten pur - sein Geschmack erinnert an Urlaub durch die fruchtige Note der Ananas und Kiwi.
Produktdetails
Frisch.
Fruchtig.
Frech.
Der Paradiesvogel unter den Rum Likören.
Komm mit auf eine Reise in eine traumhafte Welt mit tiefblauen Meeren, langen Stränden und spüre die Sonne auf der Haut.
Inhalt und Literpreis
700ml
18 % vol.
mit Farbstoff
1l = 34,14 €
Besonderheiten
Kein Verkauf an Personen unter 18 Jahren!
Jugendschutzgesetz (JuSchG) §9 Alkoholische Gertänke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1.Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,2.andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendlicheweder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat 1.an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder2.in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.