Rum-Likör 4er Set 700ml

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Dieses Rum-Likör Set enthält alle vier unterschiedlichen Whydah Trade Sorten in 700ml. 

Whydah Trade 
Sweet Poison 
Black Sam 
Crazy Coconana 

Perfekt zum probieren und verschenken.

Produktinformationen

Frisch.
Fruchtig.
Frech. 
Der Paradiesvogel unter den Rum Likören. 

Komm mit auf eine Reise in eine traumhafte Welt mit tiefblauen Meeren, langen Stränden und spüre die Sonne auf der Haut. 

Inhalt und Literpreis 

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Whydah Trade 35% Vol.
Sweet Poison 18% Vol. 
Black Sam 35% Vol. 
Crazy Coconana 30% Vol. 

Alle Sorten in 700ml Abfüllung. 

Literpreis: 38,57€ 

Produktdetails

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Für jeden Piraten ist hier das passende Rum-Likör dabei. 

Whydah Trade: Durch einen Hauch von Minze erhält Dein Rum-Likör seine Frische im Geschmack. Die tropische Ananas verleiht ihm seine unverwechselbare und fruchtige Note. Abgerundet durch einen Spritzer frecher Zitrone erhält Dein Rum-Likör sein einzigartiges Finish. 

Sweet Poison: Der süße Rum-Likör auf Apfelbasis zeigt in seiner Verbindung mit Ananas und Kiwi, wie fruchtig frech das Leben schmeckt. "Shake it Pirate" und du erlebst eine glitzernde Überraschung.

Black Sam: Der liebste Rum-Likör des Captains hat es in sich! Mit herbem Lakritz im Herzen sowie feinsten Noten von leckerer Schokolade und edler Mandel ein absoluter Genuss. "Shake it Captain" und lass deinen dunklen Piraten Gold glitzern!

Crazy Coconana: Tropische Kokosnuss trifft auf fruchtige Banane. Abgerundet durch eine leichte Vanille-Note lässt dich der köstliche Rum-Likör von karibischen Nächten träumen. 

Besonderheiten

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Kein Verkauf an Personen unter 18 Jahren!
 
 Jugendschutzgesetz (JuSchG) §9 Alkoholische Gertänke

 

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1.Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,2.andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat 1.an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder2.in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.